Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sorgt ein neues Gerichtsurteil für Unsicherheit in der Finanzbranche. Das Landgericht Berlin hat nach Handelsblatt-Informationen entschieden, dass die Sparda-Bank Berlin Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf.
Nach Ansicht des Gerichts ist das Verwahrentgelt bei Girokonten „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“ (Az. 16 O 43/21). Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das Verwahrentgelt zurückzahlen.
Wie die Sparda-Bank Berlin berechnen laut dem Vergleichsportal Verivox insgesamt mehr als 400 Geldhäuser Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten – mehr als ein Drittel der untersuchten Kreditinstitute. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte.“ Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Die Sparda-Bank Berlin wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wie sie auf Anfrage erklärte. „Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen.“ In einem ähnlichen Fall gab das Landgericht Leipzig Anfang Juli der Sparkasse Vogtland Recht. Demnach darf die Sparkasse ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az. 8 U 1389/21)