20. November 2021

Gesetzesentwurf sieht erneut Homeoffice-Pflicht vor

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will angesichts der verschärften Corona-Lage und der hohen Zahl an Infektionen die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer wieder einführen. Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, der der BILD am SONNTAG vorliegt. Das Arbeitsministerium hat für die Ampel-Fraktionen eine Formulierungshilfe für die Einführung der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz geschrieben. Darin wird als zusätzliche Maßnahme die Homeoffice-Pflicht unabhängig vom Impfstatus aufgeführt.

In dem Entwurf heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Für die Beschäftigten heißt das: Bei Büroarbeiten kann der Arbeitgeber Homeoffice nur dann ablehnen, wenn ohne die Anwesenheit des Beschäftigten die Betriebsabläufe erheblich eingeschränkt würden. Fehlende Laptops gelten beispielsweise nur vorübergehend als Grund, bis die nötige Technik angeschafft ist. Der Arbeitnehmer darf Homeoffice ablehnen, wenn z. B. seine Wohnung zu klein ist oder er dort nicht ungestört arbeiten kann.

Der Gesetzentwurf liegt seit dem Wochenende bei den Ampel-Fraktionen zur Beratung. Die Zustimmung der SPD gilt als sicher. Bei den Grünen gibt es Druck auf konsequentere Corona-Maßnahmen. Noch unklar ist, wie sich die FDP positioniert.

Bei der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz soll der ungeimpfte Arbeitnehmer die Verantwortung haben, sich um einen tagesaktuellen, zertifizierten Schnelltest zu kümmern.

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